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Die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich aktuell sehr schnell und unregelmäßig. Wir sind bemüht diese positiven Entwicklungen immer schnellstmöglich nach Abstimmung und Freigabe durch die Gemeinde umzusetzen und dann an euch zu kommunizieren. Dazu gibt es Stand 15.06.2020 wieder neue Vorschriften, die in einem aktualisierten Hygienekonzept zusammengefasst sind. Alles in allem sind es gute Schritte, die uns zurück in eine gewisse (vorsichtige!) Normalität führen.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Mindestabstand 1,5m; bei Blasinstrumenten & Dirigent 2m. Versetzte Aufstellung. Flöten am Rand platzieren. Trennwände reduzieren Mindestabstand nicht.
  • Keine Beschränkung der Teilnehmerzahl, aber zwingende Einhaltung des Abstandes!
  • Abstandsregelung gilt nicht für: Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner, Verwandte in gerader Linie und Geschwister.
  • Unnötiger Aufenthalt im Gebäude (z.B. Warten, Soziale Kontakte) vermeiden.
  • Oberflächen vor Beginn / nach Ende desinfizieren.
  • Kein Durchpusten des Instruments; Kondensat mit geeigneten Mitteln auffangen und entsorgen.
  • Regelmäßiges Lüften
  • Bei Eintreffen und Verlassen Einhaltung der Abstandsregeln und Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Gegenstände (z.B. Instrumente, Stifte, …) selbst mitbringen und nicht durchtauschen; bei Stationären vor- und nachher desinfizieren.
  • Zur Nachverfolgung von Infektionsketten, ausgelegte Anwesenheitslisten ausfüllen und in den Briefkasten (innen) werfen.
  • Alle Proben, die nicht von Dirigenten organisiert werden, müssen bei der Vorstandschaft angemeldet werden.

 

Bitte bleibt weiterhin vorsichtig und haltet euch an die Regeln, wir wollen die Errungenschaften der letzten Wochen und Monate nicht aufs Spiel setzten.

Hygienekonzept Update 15.06.2020  

Viele Grüße und bleibt gesund!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

Liebe Musikerinnen und Musiker,

wir freuen uns Euch mitteilen zu dürfen, dass wir ab sofort aufgrund der aktuellen positiven Entwicklung der Corona Pandemie schrittweise wieder in den Probebetrieb eintreten dürfen. 

Mit der 5. bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordung vom 29.05.2020 wurde u.a. die Schließung der Vereinsheime zurückgenommen und somit wird es möglich, zusätzlich zu dem bereits stattfindenden Einzelunterricht unserer Instrumentallehrer mit einem eingeschränkten Probenbetrieb auf unserer Bühne zu beginnen.

Ganz klar möchten wir aber vorab darauf hinweisen, dass wir dazu einige wesentliche Maßnahmen gemeinsam beachten und auch einhalten müssen, um diesen ersten Schritt nicht gleich wieder zu nichte zu machen. Dazu findet Ihr hier das von uns in Zusammenarbeit mit dem bay. Musikverband und dem NBMB erstellte Hygienekonzept, welches zwingend einzuhalten ist. Hier sind sehr detailliert die einzelnen Maßnahmen aufgeführt, an die wir uns alle halten müssen. Das Hygienekonzept wird ergänzend an mehreren Stellen bei uns in den Räumlichkeiten ausgelegt.

 

Zusammengefasst hier die wesentlichen Punkte:

  • Proben dürfen nur Instrumentalgruppen von höchstens zehn Personen einschließlich des musikalischen Leiters/der musikalischen Leiterin.
  • Es ist ein Mindestabstand von 2 m, bei Blasinstrumenten von 3 m zwischen allen Teilnehmern einzuhalten. Der Abstand zwischen Dirigent/Dirigentin und Musikern muss mindestens 3 m betragen. Wenn möglich ist auf eine versetzte Aufstellung der Musiker zu achten. Querflöten sind auf Grund der höheren Luftverwirbelungen am Rand zu platzieren.
  • Verwendete Trennwände führen nicht zur Reduktion des Mindestabstands.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNS) ist von allen Musikern mit Ausnahme der Blasmusiker jederzeit zu tragen. D.h. Dirigent und Schlagzeuger haben einen MNS zu tragen.
  • Notenpulte sind selbst mitzubringen oder vorhandene nach Benutzung mit Desinfektionsmittel zu reinigen
  • Die Proben sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Auch im Freien muss auf die Einhaltung der Mindestabstände geachtet werden. Räume müssen ausreichend gelüftet werden (Grundsatz: 10 Minuten Lüftung nach jeweils 20 Minuten Probe).
  • Bei Blasinstrumenten darf kein Durchpusten des Instruments beim Ablassen des Kondensats stattfinden. Das Kondensat muss vom Verursacher mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden.
  • Bei Blasinstrumenten ist ein Tausch oder eine Nutzung durch mehrere Personen ausgeschlossen. Ein Verleih von anderen Musikinstrumenten oder deren Nutzung durch mehrere Personen darf nur nach jeweils vollständiger Desinfizierung stattfinden.
  • Personen mit Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten können, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen, dürfen nicht teilnehmen.
  • Publikum ist bei den Proben nicht zugelassen.

Ein "geselliges Beisammensein" im Anschluss an die Probe und auch zu anderen Zeiten ist leider weiterhin nicht möglich, da bis auf Weiteres außerhalb der eigentlichen Probenzeit auch in unseren Räumlichkeiten die kommunizierten Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Bitte haltet Euch daher vor und nach den Proben nur so wenig wie notwendig in unseren Räumlichkeiten auf.

Des Weiteren müssen wir zur potentiellen Nachverfolgung von Infektionsketten über eine Anwesenheitsliste dokumentieren, wer zu welcher Zeit in welchem Raum an einer dieser Proben teilgenommen hat. Entsprechende Listen dazu werden wir in den einzelnen Räumlichkeiten an geeigneter Stelle auslegen und im Anschluss über einen Zeitraum von zwei Monaten archivieren.

Unsere Dirigenten werden zeitnah separat kommunizieren, wer wie und wann unter diesen Rahmenbedingungen an einer Probe teilnehmen kann. Weitere über den Probenbetrieb mit unseren Dirigenten hinausgehenden Proben von Ensembles o.ä. sind zwingend mit der Vorstandschaft abzustimmen.

Dies sind leider alles andere als ideale Voraussetzungen. Dennoch wollen und können wir so wenigstens die Rahmenbedingungen in der aktuellen Situation für einen eingeschränkten Probenbetrieb sicherstellen.

Danke schon jetzt für Euer Verständnis und das Einhalten der notwendigen Maßnahmen.   

Hygienekonzept Update 07.06.2020

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

Ab Montag, dem 25.05.2020 ist entsprechend der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) und der Genehmigung der Marktgemeinde Neunkirchen am Brand und des Landratsamtes Forchheims die Nutzung unserer Räumlichkeiten zur Ausführung von Fort- und Ausbildung gestattet.

Demnach ist es ab diesem Datum möglich, den Instrumental-Unterricht wieder in begrenzter Form aufzunehmen. Es ist lediglich Einzelunterricht zulässig und selbstverständlich nur unter strengster Einhaltung von geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen. Die konkreten Maßnahmen und Vorkehrungen haben wir ausführlich in einem Hygienekonzept dargelegt. Dieses Konzept dient der Sicherheit aller Beteiligten, weshalb wir Sie eindringlich bitten, sich an die Regelungen zu halten. Sie finden das vollständige Konzept hier und eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten finden Sie hier. Lesen Sie sich bitte beide Dokumente aufmerksam durch und beachten Sie die entsprechenden Vorgaben.

Für Erziehungsberechtigte von minderjährigen Schülern/innen: Besprechen Sie das Konzept bitte ausführlich mit Ihren Kindern und stellen Sie sicher, dass diesen die Wichtigkeit der Regeln und deren Einhaltung bewusst sind.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Zuwiderhandlung mit dem umgehenden Ausschluss aus den Räumlichkeiten der JTK sanktioniert wird. Das gilt für ausnahmslos alle Personen, welche die Räumlichkeiten der JTK betreten.

Der Unterricht ist im Normalfall durch privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Schüler/in und Lehrer/in geregelt. Alle Instrumentallehrer/innen sind über die entsprechenden Vorgaben informiert worden und haben bestätigt, diese strikt einzuhalten.

Ein Betreten der Vereinsräumlichkeiten außerhalb des Instrumentalunterrichts ist nach wie vor untersagt.

Trotz aller Lockerungen in diesen Tagen steht auch für uns nach wie vor der Gesundheitsschutz unserer Musikerinnen, Musiker, Dirigenten, Eltern und Ausbilder an oberster Stelle. Keinesfalls wollen wir durch ein unüberlegtes Handeln die Errungenschaften der Ausgangsbeschränkungen leichtfertig aufs Spiel setzen. Halten Sie sich bitte deshalb an die getroffenen Maßnahmen.

Ihnen Allen wünschen wir viel Gesundheit und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

zwar stehen momentan unser Proben- und Spielbetrieb still, aber trotzdem läuft in unserem Verein viel im Hintergrund weiter. Wir stellen uns alle zusammen auf die Situation ein und machen das Beste daraus.

Ein Beispiel sind unsere Bläsergruppen: Der Unterricht für fast 80 Kinder ist auf Online-Betrieb umgestellt, es gibt einen wöchentlichen Videopodcast und die Kinder der 2. Klassen können sich in einem Online Bläsergruppenrundlauf über die Lehrer/innen und die Instrumente informieren. Hier zu finden auf der Homepage im Bereich Bläsergruppen.

Warum erzählen wir das? Wir möchten uns an dieser Stelle bei Allen bedanken, die den Verein in dieser Zeit weitertragen und im Hintergrund arbeiten. Der Dank gilt auch allen, die sich Gedanken um den Verein machen, die bei "Musik aus dem Fenster“ mitmachen und damit dafür sorgen, dass unser Verein nach außen sichtbar bleibt und allen die auf andere Art und Weise unserem Verein helfen.

Vielen Dank und bleibt gesund!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

Laut staatlicher Anordnung darf die Grundschule Neunkirchen am Brand bis auf weiteres nicht betreten werden!

Dies betrifft ausdrücklich auch unsere Proben- und Aufenthaltsräume.

Vielen Dank für das Verständnis.

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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