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Auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten ab sofort folgende Regelungen:
  •  Schüler/innen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Musik- bzw. Instrumentalunterricht: 3G-Regel (für Schüler/innen & Ausbilder/innen).
  • Musikproben: Es gilt das 3G-Prinzip. Ungeimpfte oder nicht als genesen geltende Musiker/innen benötigen einen tagesaktuellen Schnelltest.

Weiterhin gilt außerhalb des Musizierens die FFP2 Maskenpflicht (mit den bekannten Ausnahmen für Kinder) und ein Mindestabstand von 1,5m (gilt nicht für den eigenen Hausstand).

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.