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Informationen zum Probenbetrieb

Auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten ab sofort folgende Regelungen:
  •  Schüler/innen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Musik- bzw. Instrumentalunterricht: 3G-Regel (für Schüler/innen & Ausbilder/innen).
  • Musikproben: Es gilt das 3G-Prinzip. Ungeimpfte oder nicht als genesen geltende Musiker/innen benötigen einen tagesaktuellen Schnelltest.

Weiterhin gilt außerhalb des Musizierens die FFP2 Maskenpflicht (mit den bekannten Ausnahmen für Kinder) und ein Mindestabstand von 1,5m (gilt nicht für den eigenen Hausstand).

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

Die nächsten Termine

14Jun
14.06.2024 - 16.06.2024
66-jähriges Jubiläum
18Jul
18.07.2024
Klassik am Berg
19Jul
19.07.2024 - 21.07.2024
Bürger- und Heimatfest

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