- Schüler/innen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
- Musik- bzw. Instrumentalunterricht: 3G-Regel (für Schüler/innen & Ausbilder/innen).
- Musikproben: Es gilt das 3G-Prinzip. Ungeimpfte oder nicht als genesen geltende Musiker/innen benötigen einen tagesaktuellen Schnelltest.
Weiterhin gilt außerhalb des Musizierens die FFP2 Maskenpflicht (mit den bekannten Ausnahmen für Kinder) und ein Mindestabstand von 1,5m (gilt nicht für den eigenen Hausstand).