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Informationen zum Probenbetrieb: 09.03.2022
 

Auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten ab sofort folgende Regelungen:

  •  Schüler/innen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Musik- bzw. Instrumentalunterricht: 3G-Regel (für Schüler/innen & Ausbilder/innen).
  • Musikproben: Es gilt das 3G-Prinzip. Ungeimpfte oder nicht als genesen geltende Musiker/innen benötigen einen tagesaktuellen Schnelltest.

Weiterhin gilt außerhalb des Musizierens die FFP2 Maskenpflicht (mit den bekannten Ausnahmen für Kinder) und ein Mindestabstand von 1,5m (gilt nicht für den eigenen Hausstand).

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.
 
 
 
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Informationen zum Probenbetrieb: 11.01.2022
 
Der Probenbetrieb für alle Orchester wird ab dem 17.01.2022 unter folgenden Regeln starten:
 
Zutritt von Schülern/innen über 12 Jahren:
  • Minderjährige ungeimpfte Schüler/innen haben auch unter 2G / 2Gplus Zugang, solange sie aktiv mitwirken. 
  • Schüler/innen (unabhängig des Alters), die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten als getestet. Als Nachweis gilt der Schülerausweis.

 Musik- bzw. Instrumentalunterricht:

  • Instrumentalausbildung / Musikalische Früherziehung sind unter der 2G-Regel möglich. 
  • Für Musiklehrer/innen gilt die 3G-Regel: Personen ohne 2G brauchen negativen und aktuellen PCR-Test (max 48h) ODER  aktuellen Antigen-Schnelltest (max. 24h).

 Musikproben

  • 2Gplus-Prinzip: 2G + tagesaktuellen Schnelltest
  • Entfall der Testpflicht: Drei Impfungen / „Booster“ (keine Wartezeit, gilt sofort) oder zwei Impfungen + Genesen
  • Maskenpflicht: FFP2-Maskenpflicht. Gilt nicht am Sitz-/Stehplatz, soweit Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen (nicht aus eigenem Hausstand). Maskenpflicht entfällt beim Musizieren. Kinder bis 6. Jahre: keine Maske; zwischen 6 und 16: medizinische Maske.
  • Kapazitätsbeschränkung: hängt von der Größe der Probenräumlichkeit und des Mindestabstands ab.
 
Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

 

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Corona Update 08.11.2021:

Aufgrund des Wechsel der Krankenhaus-Ampel auf Stufe rot, gelten folgende Maßnahmen und Ausnahmen:

  • 2G bei allen Proben und Veranstaltungen
  • Musikunterricht ist weiterhin unter 3G Voraussetzungen möglich
  • Kinder unter 12 Jahren sind von den Regelungen ausgenommen
  • Schüler/innen ab 12 Jahren: Zutritt nur mit Impfung

Die 2G-Regel betrifft u.a. auch die bevorstehende Jahreshauptversammlung am 12.11.2021.

Wir bitten um Verständnis und werden wie gewohnt über Änderungen informieren.

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

 

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Corona Update 17.09.2021: Neues Hygienekonzept

Aufgrund weiterer Lockerungen für Proben im Bereich der Laienmusik gibt es wieder ein neues Hygienekonzept.

Das neue Hygienekonzept finden Sie hier.

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

 

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Corona Update 07.06.2021: Weitere Lockerungen

Am Freitag, 04.06.2021, wurden neue Lockerungen für die Laienmusik vom Ministerrat beschlossen. Diese treten am Montag, 07.06.2021, in Kraft.

Folgende Änderungen sind zu den bereits bekannten Regeln hinzugekommen:

  • Zulassung von Proben in geschlossenen Räumen und im Freien jeweils ohne Teilnehmerbegrenzung. Maßgeblich für die Teilnehmerzahl sind die notwendigen Mindestabstände.
  • Eine inzidenzabhängige Testpflicht gilt nur noch bei einer Inzidenz über 50 (Ausnahmen: Geimpfte und Genesene). Durchgeführte Coronatests an Schulen werden am gleichen Tag auch z.B. für Teilnahmen an Proben anerkannt.
  • Instrumentalunterricht als Gruppenunterricht in Präsenzform ist zugelassen.

Grundlage für die Öffnung bildet die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie das Rahmenhygienekonzept für Proben und Auftritte der Laienmusik.

Es müssen weiterhin alle Regeln des Hygienekonzeptes beachtet werden:

  • Die Abstände betragen mindestesn 1,5 m, in Blasrichtung 2 m. Bei Querflöten ist der Abstand 3 m (gemessen wird von Stuhlmitte zu Stuhlmitte).
  • Maskenpflicht außerhalb des Musizierens.
  • Regelmäßiges Lüften.
  • Anwesenheit Dokumentieren (Entweder per Luca App oder per Liste, die dann in den Briefkasten geworfen werden kann). Verantwortlich für die lückenlose Dokumentation sind die jeweiligen Dirigenten, Ensembleleiter bzw. die Instrumentallehrer.

Für die Orchester werden die genauen Probentermine und Abläufe von den Dirigenten kommuniziert.

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Corona Update 21.05.2021: Eingeschränkter Probenbetrieb

Liebe Musiker/innen, liebe Eltern

seit 21.05.2021 ist generell unter bestimmten Voraussetzungen ein eingeschränkter Probenbetrieb möglich.
Das gültige Hygienekonzept ist hier zu finden.

Die wichtigsten Punkte daraus sind nachfolgend zusammengefasst:

  • Ab dem 21.05.2021 sind bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz <100 Proben erlaubt.
  • Personenbegrenzung von max. 10 Personen (inkl. Dirigent) innen bzw. von max. 20 Personen im Freien. Besucher sind nicht gestattet.
  • Der Mindestabstand beträgt 1,5m; bei Einsatz von Blasinstrumenten in Blasrichtung 2,0m; bei Querflöten beträgt der Abstand mind. 3,0m nach vorne.
  • FFP2-Maskenpflicht (ab 15 Jahren, davor ist eine einfache Maske ausreichend); diese entfällt nur während des aktiven Musizierens.
  • Alle Teilnehmer müssen vor Einlass einen negativen Corona-Test nachweisen (max. 24h alt), ausgenommen sind geimpfte und genesene Personen mit Nachweis.
  • Anwesenheitskontrolle mit vier-wöchiger datenschutzkonformer Speicherung

Unsere Dirigenten arbeiten gerade daran ein entsprechendes Probenkonzept zu erstellen und werden zu gegebener Zeit den geplanten Ablauf kommunizieren.

Wir hoffen auf ein baldiges Wiedersehen und wünschen viel Spaß beim Musizieren!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Corona Update 22.04.2021: Inzidenzabhängiger Unterrichtsbetrieb

Liebe Mitglieder, Musiker/innen, Lehrer/innen und Unterstützer,

Musikunterricht in Präsenzform ist in den Räumlichkeiten der Jugend- und Trachtenkapelle e.V. je nach der aktuell gültigen Bekanntmachung des Landratsamtes Forchheim gestattet bzw. untersagt.

Die jeweils gültigen Bekanntmachungen richten sich nach dem tagesaktuellen Infektionsgeschehen und sind auf der entsprechenden Seite des Landratsamtes zu finden. Diese Bekanntmachungen sind rechtsverbindlich und spiegeln den aktuellen Gesetzesstand wieder.

Sollten die Bekanntmachungen Präsenzunterricht gestatten, gelten alle Regelungen und Bestimmungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und unseres Hygienekonzeptes, welches hier einzusehen ist.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Corona Update 03.03.2021: Einzelunterricht in Präsenzform

Liebe Mitglieder, Musiker/innen, Lehrer/innen und Unterstützer,

in den Räumlichkeiten der JTK ist ab sofort wieder Präsenzunterricht in Form von Einzelunterricht möglich.

Untenstehend finden Sie die wichtigsten Punkte, welche sich auch hier in unserem angepassten Hygienekonzept wieder finden, die bisher bekannten Punkte bleiben selbstverständlich bestehen.

  • Präsenzunterricht darf nur bei einer 7-Tage-Inzidenz <100 stattfinden.
  • Es ist ausschließlich Einzelunterricht möglich.
  • Es ist vor allem auf den Abstand & regelmäßiges und sorgfältiges Lüften zu achten. Wenn es das Wetter zulässt, am besten mit offenen Fenstern proben.
  • Für das Lehrpersonal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, für Schülerinnen und Schüler gilt FFP2-Maskenpflicht; diese Pflichten entfallen nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt.

Jeder ist für die Einhaltung der Regelungen des Hygienekonzeptes (Abstand, FFP2 Maskenpflicht,…) verantwortlich. Jede Nichtbeachtung führt zum sofortigen Ausschluss aus den Räumlichkeiten.

 

Wir wünschen allen (trotz der strengen Auflagen) viel Spaß beim Unterrichten & Musizieren!

Viele Grüße und bleibt gesund!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

Hygienekonzept Update 24.02.2021

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Corona Update vom 11.12.2020

Liebe Mitglieder, Musiker/innen, Lehrer/innen und Unterstützer,

Leider kann ab Montag, den 14. Dezember 2020 und bis zum Ende der bayerischen Weihnachtsferien kein Instrumentalunterricht in den Räumen der JTK stattfinden. Das gilt sowohl für den Individualunterricht als auch für die Bläsergruppen.

Im Landkreis Forchheim liegt die 7-Tage-Inzidenz deutlich über 200, damit greifen die Regelungen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen und unseres Hygienekonzepts. Unterricht an Musikschulen und auch Unterricht außerhalb von Schulen sind ab einem Wert von 200 untersagt. Damit verbunden ist auch ein Betretungsverbot zu unseren Räumlichkeiten. Dieses gilt über die kompletten Ferien, in dieser Zeit sind also auch keine Nachholstunden o.ä. möglich.

Wir hätten uns natürlich gefreut, wenn wir das Jahr 2020 „normal“ hätten beenden können, das ist aber aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich.

Ihnen allen wünschen wir schöne Feiertage & einen guten Start ins neue Jahr!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

Hygienekonzept Update 11.12.2020

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Corona Update vom 10.11.2020

Liebe Mitglieder, Musiker/innen, Lehrer/innen und Unterstützer,

ab dem 10.11.2020 dürfen unsere Räume zum Zweck des Instrumentalunterrichts wieder betreten werden. Die Marktgemeinde hat unseren entsprechenden Antrag genehmigt.

Alle Schüler/innen und Lehrer/innen werden darauf hingewiesen, dass die Regeln aus dem aktuellen Hygienekonzept eingehalten werden müssen. Wir weisen insbesondere auf die Maskenpflicht, die Wahrung des Abstandes, Handhygiene und regelmäßiges Lüften hin. Das aktuelle Konzept finden Sie hier auf unserer Homepage.

Abgesehen vom Unterrichtsbetrieb gilt leider weiterhin ein absolutes Betretungsverbot zu unseren Räumlichkeiten.

Wir bedanken uns schon jetzt für die Geduld und das Verständnis!

Über neue Entwicklungen halten wir Euch selbstverständlich auf dem Laufendem.

Viele Grüße und bleibt gesund!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Aktualisiertes Hygienekonzept vom 05.11.2020

Hier finden Sie unser aktualisiertes Hygienekonzept.

Hygienekonzept Update 02.11.2020

Viele Grüße und bleibt gesund!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Corona Update vom 29.10.2020

Liebe Mitglieder, Musiker/innen, Lehrer/innen und Unterstützer,

wie auf vielen Ebenen bereits kommuniziert, gelten ab Montag, 02.11.2020, weitreichende Einschränkungen zur Eingrenzung der COVID – 19 Pandemie.

Folgende konkrete Maßnahmen gelten daher bis auf weiteres:

  • Betretungsverbot zu allen Räumlichkeiten der JTK und damit:
  • Absage des kompletten Probenbetriebes (Orchester und Ensembles),
  • Entfall des Instrumentalunterrichts,
  • Entfall von Ständchen und jeglichen sonstigen öffentlichen Auftritten und
  • Absage aller Proben & Aufnahmetermine für den Adventskalender.

Die momentane Situation ist für uns alle und vor allem für uns als Verein nicht einfach, aber wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und sind zuversichtlich, dass wir durch solidarisches und verantwortliches Handeln sicher und gut durch diese Zeit kommen.

Wir bedanken uns schon jetzt für eure Geduld und euer Verständnis!

Über neue Entwicklungen halten wir euch selbstverständlich auf dem Laufendem.

Viele Grüße und bleibt gesund!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Aktualisiertes Hygienekonzept vom 28.10.2020

Aufgrund der steigenden Fallzahlen finden Sie ab sofort hier unser aktualisiertes Hygienekonzept.

Hygienekonzept Update 21.10.2020

Viele Grüße und bleibt gesund!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Corona Update vom 15.06.2020

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich aktuell sehr schnell und unregelmäßig. Wir sind bemüht diese positiven Entwicklungen immer schnellstmöglich nach Abstimmung und Freigabe durch die Gemeinde umzusetzen und dann an euch zu kommunizieren. Dazu gibt es Stand 15.06.2020 wieder neue Vorschriften, die in einem aktualisierten Hygienekonzept zusammengefasst sind. Alles in allem sind es gute Schritte, die uns zurück in eine gewisse (vorsichtige!) Normalität führen.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Mindestabstand 1,5m; bei Blasinstrumenten & Dirigent 2m. Versetzte Aufstellung. Flöten am Rand platzieren. Trennwände reduzieren Mindestabstand nicht.
  • Keine Beschränkung der Teilnehmerzahl, aber zwingende Einhaltung des Abstandes!
  • Abstandsregelung gilt nicht für: Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner, Verwandte in gerader Linie und Geschwister.
  • Unnötiger Aufenthalt im Gebäude (z.B. Warten, Soziale Kontakte) vermeiden.
  • Oberflächen vor Beginn / nach Ende desinfizieren.
  • Kein Durchpusten des Instruments; Kondensat mit geeigneten Mitteln auffangen und entsorgen.
  • Regelmäßiges Lüften
  • Bei Eintreffen und Verlassen Einhaltung der Abstandsregeln und Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Gegenstände (z.B. Instrumente, Stifte, …) selbst mitbringen und nicht durchtauschen; bei Stationären vor- und nachher desinfizieren.
  • Zur Nachverfolgung von Infektionsketten, ausgelegte Anwesenheitslisten ausfüllen und in den Briefkasten (innen) werfen.
  • Alle Proben, die nicht von Dirigenten organisiert werden, müssen bei der Vorstandschaft angemeldet werden.

 

Bitte bleibt weiterhin vorsichtig und haltet euch an die Regeln, wir wollen die Errungenschaften der letzten Wochen und Monate nicht aufs Spiel setzten.

Hygienekonzept Update 15.06.2020  

Viele Grüße und bleibt gesund!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Corona-Update: Eingeschränkte Wideraufnahme des Probenbetriebes / Verhaltensmaßnahmen vom 10.06.2020

 

Liebe Musikerinnen und Musiker,

wir freuen uns Euch mitteilen zu dürfen, dass wir ab sofort aufgrund der aktuellen positiven Entwicklung der Corona Pandemie schrittweise wieder in den Probebetrieb eintreten dürfen. 

Mit der 5. bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordung vom 29.05.2020 wurde u.a. die Schließung der Vereinsheime zurückgenommen und somit wird es möglich, zusätzlich zu dem bereits stattfindenden Einzelunterricht unserer Instrumentallehrer mit einem eingeschränkten Probenbetrieb auf unserer Bühne zu beginnen.

Ganz klar möchten wir aber vorab darauf hinweisen, dass wir dazu einige wesentliche Maßnahmen gemeinsam beachten und auch einhalten müssen, um diesen ersten Schritt nicht gleich wieder zu nichte zu machen. Dazu findet Ihr hier das von uns in Zusammenarbeit mit dem bay. Musikverband und dem NBMB erstellte Hygienekonzept, welches zwingend einzuhalten ist. Hier sind sehr detailliert die einzelnen Maßnahmen aufgeführt, an die wir uns alle halten müssen. Das Hygienekonzept wird ergänzend an mehreren Stellen bei uns in den Räumlichkeiten ausgelegt.

 

Zusammengefasst hier die wesentlichen Punkte:

  • Proben dürfen nur Instrumentalgruppen von höchstens zehn Personen einschließlich des musikalischen Leiters/der musikalischen Leiterin.
  • Es ist ein Mindestabstand von 2 m, bei Blasinstrumenten von 3 m zwischen allen Teilnehmern einzuhalten. Der Abstand zwischen Dirigent/Dirigentin und Musikern muss mindestens 3 m betragen. Wenn möglich ist auf eine versetzte Aufstellung der Musiker zu achten. Querflöten sind auf Grund der höheren Luftverwirbelungen am Rand zu platzieren.
  • Verwendete Trennwände führen nicht zur Reduktion des Mindestabstands.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNS) ist von allen Musikern mit Ausnahme der Blasmusiker jederzeit zu tragen. D.h. Dirigent und Schlagzeuger haben einen MNS zu tragen.
  • Notenpulte sind selbst mitzubringen oder vorhandene nach Benutzung mit Desinfektionsmittel zu reinigen
  • Die Proben sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Auch im Freien muss auf die Einhaltung der Mindestabstände geachtet werden. Räume müssen ausreichend gelüftet werden (Grundsatz: 10 Minuten Lüftung nach jeweils 20 Minuten Probe).
  • Bei Blasinstrumenten darf kein Durchpusten des Instruments beim Ablassen des Kondensats stattfinden. Das Kondensat muss vom Verursacher mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden.
  • Bei Blasinstrumenten ist ein Tausch oder eine Nutzung durch mehrere Personen ausgeschlossen. Ein Verleih von anderen Musikinstrumenten oder deren Nutzung durch mehrere Personen darf nur nach jeweils vollständiger Desinfizierung stattfinden.
  • Personen mit Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten können, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen, dürfen nicht teilnehmen.
  • Publikum ist bei den Proben nicht zugelassen.

Ein "geselliges Beisammensein" im Anschluss an die Probe und auch zu anderen Zeiten ist leider weiterhin nicht möglich, da bis auf Weiteres außerhalb der eigentlichen Probenzeit auch in unseren Räumlichkeiten die kommunizierten Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Bitte haltet Euch daher vor und nach den Proben nur so wenig wie notwendig in unseren Räumlichkeiten auf.

Des Weiteren müssen wir zur potentiellen Nachverfolgung von Infektionsketten über eine Anwesenheitsliste dokumentieren, wer zu welcher Zeit in welchem Raum an einer dieser Proben teilgenommen hat. Entsprechende Listen dazu werden wir in den einzelnen Räumlichkeiten an geeigneter Stelle auslegen und im Anschluss über einen Zeitraum von zwei Monaten archivieren.

Unsere Dirigenten werden zeitnah separat kommunizieren, wer wie und wann unter diesen Rahmenbedingungen an einer Probe teilnehmen kann. Weitere über den Probenbetrieb mit unseren Dirigenten hinausgehenden Proben von Ensembles o.ä. sind zwingend mit der Vorstandschaft abzustimmen.

Dies sind leider alles andere als ideale Voraussetzungen. Dennoch wollen und können wir so wenigstens die Rahmenbedingungen in der aktuellen Situation für einen eingeschränkten Probenbetrieb sicherstellen.

Danke schon jetzt für Euer Verständnis und das Einhalten der notwendigen Maßnahmen.   

Hygienekonzept Update 07.06.2020

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Corona-Update: Einzelunterricht ab dem 25.05.2020

 

Ab Montag, dem 25.05.2020 ist entsprechend der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) und der Genehmigung der Marktgemeinde Neunkirchen am Brand und des Landratsamtes Forchheims die Nutzung unserer Räumlichkeiten zur Ausführung von Fort- und Ausbildung gestattet.

Demnach ist es ab diesem Datum möglich, den Instrumental-Unterricht wieder in begrenzter Form aufzunehmen. Es ist lediglich Einzelunterricht zulässig und selbstverständlich nur unter strengster Einhaltung von geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen. Die konkreten Maßnahmen und Vorkehrungen haben wir ausführlich in einem Hygienekonzept dargelegt. Dieses Konzept dient der Sicherheit aller Beteiligten, weshalb wir Sie eindringlich bitten, sich an die Regelungen zu halten. Sie finden das vollständige Konzept hier und eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten finden Sie hier. Lesen Sie sich bitte beide Dokumente aufmerksam durch und beachten Sie die entsprechenden Vorgaben.

Für Erziehungsberechtigte von minderjährigen Schülern/innen: Besprechen Sie das Konzept bitte ausführlich mit Ihren Kindern und stellen Sie sicher, dass diesen die Wichtigkeit der Regeln und deren Einhaltung bewusst sind.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Zuwiderhandlung mit dem umgehenden Ausschluss aus den Räumlichkeiten der JTK sanktioniert wird. Das gilt für ausnahmslos alle Personen, welche die Räumlichkeiten der JTK betreten.

Der Unterricht ist im Normalfall durch privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Schüler/in und Lehrer/in geregelt. Alle Instrumentallehrer/innen sind über die entsprechenden Vorgaben informiert worden und haben bestätigt, diese strikt einzuhalten.

Ein Betreten der Vereinsräumlichkeiten außerhalb des Instrumentalunterrichts ist nach wie vor untersagt.

Trotz aller Lockerungen in diesen Tagen steht auch für uns nach wie vor der Gesundheitsschutz unserer Musikerinnen, Musiker, Dirigenten, Eltern und Ausbilder an oberster Stelle. Keinesfalls wollen wir durch ein unüberlegtes Handeln die Errungenschaften der Ausgangsbeschränkungen leichtfertig aufs Spiel setzen. Halten Sie sich bitte deshalb an die getroffenen Maßnahmen.

Ihnen Allen wünschen wir viel Gesundheit und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Update Maßnahmen zur Begrenzung der Covid-19 Verbreitung vom 16.03.2020

 

Laut staatlicher Anordnung darf die Grundschule Neunkirchen am Brand bis auf weiteres nicht betreten werden!

Dies betrifft ausdrücklich auch unsere Proben- und Aufenthaltsräume.

Vielen Dank für das Verständnis.

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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Maßnahmen zur Begrenzung der Covid-19 Verbreitung vom 14.03.2020

 

Liebe Mitglieder, Musiker/innen, Lehrer/innen und Unterstützer,

wie auf vielen Ebenen bereits kommuniziert, hat der Freistaat Bayern ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich der Osterferien aufgrund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung des COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) Maßnahmen zur Eingrenzung ergriffen. Wir untersützen diese Entscheidung und sind uns unserer Verantwortung bewusst, mit diesen Maßnahmen die Ausbreitung der Viruserkrankung zumindest verlangsamen zu können.

Folgende konkrete Maßnahmen gelten daher bis mindestens 19.04.2020:

  • Ausfall des Bläsergruppenunterrichts (Orchesterstunde und Individualunterricht),
  • Entfall des Probenbetriebs (Junior-, Schüler-, Jugend- und Symphonisches Blasorchester und Ensembles),
  • Absage der bevorstehenden Veranstaltungen (Big Band und Frühjahrskonzert),
  • Absage der Teilnahme am Bundesbezirksmusikfest in Stockheim mit verbundenem Wertungsspiel und
  • Entfall von Ständchen und jeglicher sonstigen öffentlichen Auftritten.

Darüber hinaus empfehlen wir in enger Abstimmung mit dem NBMB und den zuständigen Behörden auch den Ausbildungsbetrieb der jeweiligen Instrumentallehrer/innen einzustellen. Da der Instrumentalunterricht aber privatrechliche Vereinbarungen zwischen den Lehrern und Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten sind, muss dies individuell über die jeweiligen Lehrer geregelt werden.

Die musikalische Ausbildung wird seit vielen Jahren unter der Koordination der Jugend- und Trachtenkapelle e.V. von hochqualifizierten und -engagierten, überwiegend freiberuflichen Musiklehrern durchgeführt. Diese haben einen maßgeblichen Anteil an der Entwicklung unseres Vereins.

In dieser aktuell auch für die Musiklehrer sehr angespannten Situation ist es uns ein wichtiges Anliegen auch weiterhin als zuverlässiger Partner für stabile finanzielle Verhältnisse der Musiklehrer zu sorgen. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn auch Sie trotz Unterrichtsausfalls weiterhin mit Ihren konstanten Beitragszahlungen dazu beitragen, dieses Anliegen zu untersützen. Auch als Verein stellt uns diese Situation vor große organisatorische, aber auch finanzielle Herausforderungen. Wir sind uns sicher, dass wir diese Situation trotzdem gemeinsam mit Ihnen meistern werden.

Üblicherweise schließen wir unseren Schriftverkehr mit einem musikalischen Gruß ab. Heute und in den nächsten Wochen und Monaten wünschen wir Ihnen aber ausdrücklich eine gute Gesundheit. Wir hoffen, dass wir alle aus dieser Situation als Gemeinschaft gestärkt hervorgehen.

Bleiben Sie gesund!

Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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